Sonntag, 6. Dezember 2009

Rechtsdienstleistungsgesetz

Seit 1. Juli 2008 gilt das sogenannte Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Seine Regelungen haben auch Auswirkungen auf die Tätigkeiten von Inkasso-Anbietern, denn ihre Befugnisse sind damit erweitert worden. Mit dem neuen Gesetz entfällt die vorher durch das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) erforderliche Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei. Seit Neuestem dürfen Inkasso-Unternehmen nicht mehr nur außergerichtlich tätig werden.

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